Arbeit & Recht

Rechtsdienst für Aktivmitglieder


Schriftliche Rechtsauskunft im Beruf

Als Aktiv- und Firmenmitglied des Verbandes Verkauf Schweiz, erhalten Sie nach Möglichkeit eine kostenlose schriftliche Rechtsauskunft im Arbeits- oder Agenturvertragsrecht. Dies beinhaltet im Wesentlichen: Einzelarbeitsverträge, besondere Einzelarbeitsverträge wie Handelsreisendeverträge, Fragen zu Gesamt- und Normalarbeitsverträgen, Agenturverträgen, grundsätzliche Fragen zu Sozialversicherungen sowie Arbeitnehmerschutz. Fällt Ihre Anfrage nicht in dieses Ressort, behält sich VERKAUF SCHWEIZ eine Ablehnung der Rechtsauskunft vor.

Um von unserer Rechtsauskunft zu profitieren, sind folgende Punkte zu erfüllen:
 

- Bezahlter Jahresbeitrag
- Aktivmitgliedschaft (ungekündigt)
- Firmenmitglied (ungekündigt)


1. Vorgehen bei Rechtsfragen
Aus Gründen der guten Verständlichkeit werden keine mündlichen Anfragen entgegen genommen. Ihre schriftlich formulierte Anfrage in oben erwähntem Bereich richten Sie bitte per eMail an den Zentralsekretär, Stefano Farro, oder als Brief ans Zentralsekretariat. Wir arbeiten mit der JurLine der Protekta Rechtsschutz AG zusammen, an welche Ihre Anfrage - selbstverständlich anonym - weitergeleitet wird. Je nach Komplexität des Falles erhalten Sie innerhalb von 2-3 Arbeitstagen auf schriftlichem Weg eine Erstauskunft; dies in einer der drei Landessprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch.
=> 99% aller Rechtsauskünfte können auf diesem professionellen Weg erledigt werden.

2. Kostengutsprache von Fr. 250.-- für Vertrauensanwalt
In einzelnen Ausnahmefällen, stellt das Zentralsekretariat einen einmaligen Kostengutschein im Wert von Fr. 250.-- aus. Mit diesem erhält das Mitglied die Möglichkeit einer Rücksprache mit einem vereinbarten Vertrauensanwalt des Verbandes VERKAUF SCHWEIZ. Dieser Service der Rechtsauskunft beschränkt sich jedoch auf einige wenige, äusserst komplexe Anfragen mit viel Datenmaterial.

Wird eine weitere Sitzung nötig, kann das Mitglied oder der Anwalt dem Zentralsekretariat unter schriftlicher Begründung einen Antrag für eine zweite Kostengutsprache im Wert von Fr. 250 stellen. Diesen Betrag übersteigende Kosten sowohl für die erste wie auch für die zweite Konsultation trägt das Mitglied. Beauftragt das Mitglied den Anwalt, ohne im Besitz einer schriftlichen Zusage des Zentralsekretariates betreffend Kostengutsprache zu sein, so gehen alle Anwalts- und Gerichtskosten zu Lasten des Mitgliedes.


Melden Sie sich bei Bedarf direkt beim

Verband Verkauf Schweiz
Zentralsekretariat
Marchweg 6
5035 Unterentfelden

Tel.     031 961 54 83
eMail 
stefano.farro@verkaufschweiz.ch